Reisen und Urlaub mit Prostatakrebs 

Diese Dinge sollten Betroffene beim Verreisen beachten

wertvollER Reisen mit Prostatakrebs Mann mit Landkarte

Einfach mal abschalten – wo ginge das besser als im Urlaub? Auch mit einer Krebserkrankung steht einer Reise nichts im Wege. Sie kann sich sogar positiv auf das körperliche Wohlbefinden und die Gesundheit des Betroffenen auswirken. Für Prostatakrebspatienten heißt das: Erholung vom turbulenten Alltag und neue Kraft für die kommenden Strapazen tanken.

 

Bevor Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie Ihren Arzt über Ihre Reisepläne informieren, denn nur er kann Ihren Gesundheitszustand sicher einschätzen und eine Empfehlung zu den Reiseplänen geben. Steht nicht fest, ob Sie fit für einen längeren Trip sind, kann sich auch ein Kurzurlaub (zwei bis drei Tage) anbieten, um die eigene Reisefähigkeit zu testen. Dabei kann man schnell feststellen, was Spaß macht, was strapaziös oder erschöpfend ist und ob man sich vielleicht zu viel vorgenommen hat.

 


Urlaub machen trotz Krankschreibung?

Auch Prostatakrebspatienten können verreisen – selbst, wenn sie krankgeschrieben sind. Denn: Urlaub ist dann erlaubt, wenn er die Genesung und den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Trotzdem sollten Erkrankte geplante Reisen in den Therapiepausen mit ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin absprechen. So sind Sie bestens vorbereitet, wissen worauf Sie im Urlaub Acht geben müssen und wie viele Medikamente Sie benötigen.


Wichtig: Die Krankschreibung muss für den gesamten Reisezeitraum ausgestellt sein. Bei Auslandsreisen ist zu beachten, dass die Krankenkasse dem Urlaubswunsch zustimmen muss. Ansonsten kann es passieren, dass sie von der Zahlung des Krankengeldes absieht. Inlandsreisen sind von dieser Regelung ausgeschlossen und auch bei Reisen innerhalb der EU kann die Krankenkasse die Reise eigentlich nicht ablehnen.

Tipp: Reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse am besten auch direkt eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin ein, dass Ihr Urlaubstrip keinen negativen Einfluss auf Ihre Genesung nimmt und die Behandlung nicht unterbrochen wird. Optional können Sie auch Ihren Arbeitgeber über Ihre Urlaubspläne informieren, eine gesetzliche Vorschrift gibt es dafür allerdings nicht. Sollte Ihr Arbeitsvertrag jedoch bestimmte Regelungen enthalten, gilt es zu prüfen, ob diese rechtmäßig sind.

Das passende Reiseziel bei Prostatakrebs

Auf die Bahamas oder doch lieber an die Ostsee? Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle bei der Auswahl des Urlaubsziels. Wer sich gerade in einer Therapie befindet oder sie erst vor kurzem beendet hat, kann mit seinem Arzt anhand der folgenden Fragen abklären, welche Art von Reise die geeignete ist und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten:

 

    Nach Operationen müssen Patienten normalerweise einige Zeit warten, bis sie in ein Flugzeug steigen dürfen, denn die Druckschwankungen können zu Problemen führen. Durch das lange Sitzen können zum Beispiel Blutgerinnsel entstehen, denen aber meist schon durch Kompressionsstrümpfe vorgebeugt werden kann. Ihr Arzt wird Sie beraten.

    Einige Medikamente, wie Schmerzmittel oder Mittel gegen Übelkeit, können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Informationen hierzu liefert der Beipackzettel jedes Medikaments, den Sie grundsätzlich aufmerksam lesen sollten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Fahrtüchtigkeit bescheinigen, sonst riskieren Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz.  

    Wenn eine Krebsbehandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und längere Zeit zurückliegt, besteht in der Regel kein erhöhtes Infektionsrisiko gegenüber gesunden Menschen. In diesem Fall sind die jeweiligen Schutzimpfungen und Hygienehinweise des gewählten Urlaubslandes ausreichend. Während oder kurz nach bestimmten Therapien besteht hingegen häufig ein erhöhtes Infektionsrisiko. Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Arzt über die nötigen Schutzvorkehrungen.

    Je nach Ihrem individuellen Versorgungsbedarf, den medizinischen Gegebenheiten vor Ort und möglichen Sprachbarrieren zwischen Arzt und Patient gilt es, zwischen einer weiten Reise oder einem Kurztrip in die Nähe abzuwägen, um keine unnötigen Risiken einzugehen. Für eine umfassende Auslandskrankenversicherung sollte grundsätzlich jeder Sorge tragen, der auf Reisen geht.

    Prostatakrebspatient wird mit Sonnencreme am Rücken eingecremt 500x334px

    Während und kurz nach einer Chemo- oder Strahlentherapie kann die Haut besonders empfindlich auf UV-Strahlung reagieren. Bei einigen Behandlungen kann es zu sogenannten phototoxischen Reaktionen kommen: Die Haut reagiert dann verstärkt auf Sonneneinstrahlung, was zu Rötungen, Schmerzen oder sonnenbrandähnlichen Beschwerden führen kann. Ihr Behandlungsteam informiert Sie darüber, ob die von Ihnen erhaltene Therapie ein solches Risiko mit sich bringt.


    Um die Haut zu schützen, sollten Sie direkte Sonneneinstrahlung möglichst vermeiden und auf einen konsequenten Sonnenschutz achten. Dazu gehören schützende Kleidung, der Aufenthalt im Schatten sowie die Verwendung einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV-A-Schutz.


    Auch außerhalb aktiver Therapiephasen bleibt ein sorgfältiger Umgang mit der Sonne wichtig. Ist die Haut jedoch bereits gereizt oder gerötet, sollten Sie auf das Auftragen von Sonnencreme verzichten und sich vorzugsweise im Schatten aufhalten.

     


     

    Sicher Reisen mit Prostatakrebs

    wertvollER Reisen mit Prostatakrebs Paar am Meer

    Innerhalb Deutschlands können gesetzlich Versicherte mit ihrer Krankenversichertenkarte grundsätzlich jede Arztpraxis oder Klinik aufsuchen. Bei Reisen ins Ausland sollten Sie jedoch rechtzeitig prüfen, ob Ihr bestehender Krankenversicherungsschutz ausreichend ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen häufig nur eingeschränkt oder gar nicht außerhalb des jeweiligen Versicherungsbereichs. Falls erforderlich, empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die Behandlungskosten vor Ort und gegebenenfalls auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt. Wichtig: Manche Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn die zugrunde liegende Erkrankung bereits vor Reiseantritt bekannt war. Klären Sie deshalb vorab, ob Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Krebserkrankung mitversichert sind.


    Hilfreich kann zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes sein. Darin wird bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen Reiseziel, Reisedauer und Art der Reise bestehen. Diese Bescheinigung sollte möglichst kurz vor Reisebeginn ausgestellt werden.
     

     


     

    Unterwegs mit Bus, Bahn & Co.

     

    Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel zur Urlaubsanreise nutzen möchten. Allerdings sollten Krebspatienten genau auf Ihren Körper hören. Wenn Sie sich nicht richtig fit fühlen, sollten Sie sich lieber ausruhen. Wichtig: Sollte unterwegs etwas passieren, lässt sich nicht ausschließen, dass Sie beispielsweise die Kosten eines Notarzteinsatzes oder eines unvorhergesehenen Stopps tragen müssen.


    Krebspatienten, die mit dem Flieger ins Urlaubsland reisen, sollten sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin die Flugtauglichkeit bestätigen lassen. Grund dafür ist: Die Fluggesellschaft kann Ihnen die Mitreise verweigern, wenn Sie körperlich schwach und nicht reisetauglich erscheinen. Das international vereinheitlichte MEDIF-Formular erhalten Sie direkt im Reisebüro oder auf der Website Ihrer Fluggesellschaft und lassen es anschließend von Ihrem Arzt ausfüllen. Dieser leitet das Formblatt dann an den flugmedizinischen Dienst weiter. 

    Prostatakrebspatient telefoniert im Zug

     

    Tipp: Nutzen Sie bei Bedarf die kostenfreien Mobilitäts- und Assistenzangebote von Bahn- und Fluggesellschaften. Sie unterstützen beispielsweise bei der Reiseplanung, beim Ein- und Aussteigen, beim Gepäcktransport sowie bei der Orientierung am Bahnhof oder Flughafen. So reisen Sie entspannter und können Kräfte sparen.

     


     

    Medikamenteneinnahme im Urlaub  

    Überprüfen Sie beim Packen Ihrer Reiseapotheke, ob Ihre Medikamente Kälte, Hitze oder Feuchtigkeit vertragen und lagern Sie sie entsprechend. In Hinblick auf die richtige Menge gilt: Nehmen Sie lieber ein bisschen mehr mit, da es bei der Rückreise immer Verzögerungen geben kann. Medikamente und ihre Beipackzettel sollten im Flugzeug ihren Platz im Handgepäck haben, für den Fall, dass sie benötigt werden oder ein Gepäckstück verloren geht. Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob notfalls Ihre Medikamente oder vergleichbare Mittel am Urlaubsort erhältlich sind.

    Checkliste fürs Kofferpacken:

    • Medikamente (originalverpackt, mit extra Rezept)
    • Sonstiges medizinisches Material 
    • Medikamente für die ersten Tage nach der Reise
    • Versicherungskarte (inklusive EHIC oder Anspruchsbescheinigung)
    • Dokument über Diagnose und Therapie mit Kontaktdaten des Arztes
    • Bescheinigungen für Ports, Stomas oder Implantate
    • Notfallkontakt-Liste
    • Informationen zum Urlaubsort (z. B. Krankenhaus, Arzt, Apotheke)
    • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
    • Heftpflaster und elastische Binden
    • Wund- und Heilsalbe
    • Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor
    • Medikamente gegen Durchfall, Übelkeit, Reisekrankheit

     

    Hinweis: Bei Flugreisen transportieren Sie Ihre Medikamente am besten im Handgepäck, falls Ihr Koffer mal nicht oder verspätet ankommen sollte.

    Mitnahme von Schmerzmitteln

    Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen in viele Länder in kleinen Mengen eingeführt werden – jedoch nur mit ärztlicher Bescheinigung und Beglaubigung der zuständigen Gesundheitsbehörde. Da dies meist nicht von heute auf morgen möglich ist, sollten Sie für diese Genehmigungen genügend Vorlaufzeit einplanen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet auf der Webseite der Bundesopiumstelle Formulare für die EU und weitere Länder an.

     


     

    Für den medizinischen Notfall gewappnet

    Damit Menschen mit Prostatakrebs im Ernstfall auch unterwegs schnell und angemessen versorgt werden können, sollte ein Europäischer Notfallausweis stets mitgeführt werden. Er enthält wichtige Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse sowie Angaben zu Blutgruppe, chronischen Erkrankungen, Allergien und aktuell eingenommenen Medikamenten einschließlich Dosierung. Auch wichtige Notfallkontakte können dort hinterlegt werden. Der Ausweis kann in Apotheken oder über die Hausarztpraxis bezogen werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, aktuelle Arztbriefe, den Medikationsplan und wichtige Befunde auf Reisen griffbereit zu haben.

     

    Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich in Vorbereitung auf die Reise die wichtigsten medizinischen Begriffe in der jeweiligen Landessprache notieren. So sind Sie für den Besuch im Krankenhaus oder beim Arzt gut gewappnet. 

     

    Dt.: Können Sie mir bitte sagen, wo die nächste Apotheke ist? 

    Engl.: Can you please tell me where the nearest pharmacy is?


    Dt.: Können Sie mir bitte sagen, wo das nächste Krankenhaus ist?

    Engl.: Can you please tell me where the nearest hospital is?


    Dt.: Ich brauche einen Krankenwagen.  

    Engl.:  I need an ambulance. 


    Dt.: Ich habe Prostatakrebs.

    Engl.: I have prostate cancer.

     

    Dt.: PSA-Wert

    Engl.: level of PSA / PSA level


    Dt.: Metastasierter Prostatakrebs

    Engl.: metastatic prostate cancer


    Dt.: Ich habe folgende Symptome: 

    Engl.: I have following symptoms:

    Übelkeit - nausea

    Schmerzen - pain

    Taubheitsgefühl - numbness

    Blut im Urin - blood in urine

    Rückenschmerzen - back pain 

     

     

     

    Literatur

    https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/bewusst-leben/sonne-und-freizeit/sonnenschutz.html (Zuletzt abgerufen am 21.10.2026)
    https://www.krebsinformationsdienst.de/fachkreise/nachrichten/2016/fk23-phototoxizitaet-bei-krebspatienten.php (Zuletzt abgerufen am 21.10.2026)
    https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/schutz/sonnencreme/sonnencreme_node.html (Zuletzt abgerufen am 21.10.2026)
    https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html (Zuletzt aufgerufen am 21.10.2026)
     

     

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